Der Marktwert einer Immobilie ist keine Schätzung — er ist das Ergebnis eines klar definierten Verfahrens nach §194 BauGB. Wer den Wert seines Hauses oder seiner Wohnung kennen will, sollte verstehen, wie er ermittelt wird, welche Faktoren ihn bestimmen und worin der Unterschied zwischen einer kostenlosen Bewertung und einem kostenpflichtigen Bewertung liegt. In diesem Leitfaden erklären wir alle drei Bewertungsverfahren verständlich und zeigen, wann welches zum Einsatz kommt — mit praktischen Beispielen aus OWL.
Was ist der Marktwert nach §194 BauGB?
Das Baugesetzbuch definiert den Verkehrswert (im Alltag „Marktwert“) in §194 so: Es ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
In einfacher Sprache: Der Marktwert ist der Preis, den eine Immobilie bei einem Verkauf unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Persönliche Sonderinteressen eines Verkäufers oder Käufers — etwa emotional bedingte Überzahlung oder Notverkauf — fließen ausdrücklich nicht ein.
Wichtig: Marktwert und tatsächlicher Verkaufspreis können voneinander abweichen. Der Marktwert ist eine fundierte Prognose, der Verkaufspreis das tatsächliche Verhandlungsergebnis.
Die drei Bewertungsverfahren
Für die Wertermittlung stehen drei Verfahren zur Verfügung, geregelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV):
- Vergleichswertverfahren (§15 ImmoWertV): Das am häufigsten verwendete Verfahren für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Es vergleicht die zu bewertende Immobilie mit tatsächlich verkauften Objekten ähnlicher Art, Lage und Ausstattung.
- Ertragswertverfahren (§17 ImmoWertV): Standardverfahren für vermietete Renditeobjekte. Der Wert ergibt sich aus den zu erwartenden Mieteinnahmen unter Berücksichtigung des Bodenwerts, der Bewirtschaftungskosten und des Liegenschaftszinses.
- Sachwertverfahren (§21 ImmoWertV): Wird angewendet, wenn weder Vergleichswerte noch Ertragswerte aussagekräftig sind — typisch bei Luxusvillen, Sonderbauten oder ländlichen Einzelobjekten. Es berechnet den Wert aus Herstellungskosten minus Alterswertminderung plus Bodenwert.
Bei einem Einfamilienhaus in Paderborn verwenden wir in der Regel das Vergleichswertverfahren und ergänzen es zur Kontrolle mit einer Sachwertberechnung. So entsteht eine plausible, mehrfach abgesicherte Wertangabe.
Welche Faktoren beeinflussen den Marktwert?
Ein seriöser Makler prüft mindestens 40 bis 60 Einzelfaktoren — die wichtigsten sind:
- Makro-Lage: Stadt, Region, Wirtschaftsraum. Paderborn ist als Universitätsstadt und Oberzentrum gefragt — Detmold, Delbrück oder Bad Lippspringe haben jeweils eigene Markt-Charakteristiken.
- Mikro-Lage: Straße, Stadtteil, Nachbarschaft. Ein Haus in Paderborn-Schloß Neuhaus hat oft einen anderen Quadratmeterpreis als eines in der Südstadt.
- Grundstücksgröße und Zuschnitt
- Wohn- und Nutzfläche, Raumaufteilung
- Baujahr, Zustand, Sanierungsstand
- Ausstattungsniveau (Bodenbeläge, Bäder, Küche, Heizung)
- Energieeffizienz (GEG-Klasse, Dämmung, Heizsystem)
- Rechtliche Belastungen: Wohnrechte, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Altlasten
- Aktuelle Marktlage: Nachfrage, Zinsniveau, regionale Trends
Alle Faktoren werden gewichtet und in die Bewertung eingerechnet. Das ist kein Bauchgefühl — jeder Wert ist nachvollziehbar begründbar.
Unterschied: kostenlose Bewertung vs. kostenpflichtiges Bewertung
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden — mit großen Unterschieden:
Kostenlose Marktwertermittlung (wie bei Erbe Immobilien):
- Vor-Ort-Besichtigung, Dokumentenprüfung, Marktrecherche
- Plausible Wertindikation mit Begründung
- Schriftlicher Kurzbericht
- Dauer: 48 Stunden
- Kosten: 0 €
- Einsatzzweck: Vorbereitung auf Verkauf, erste Orientierung, Maklerbeauftragung
Vollbewertung durch vereidigten Immobilienexperten:
- Tiefgehende bauliche Untersuchung, ggf. mit Laboranalysen
- Rechtliche Prüfung aller Belastungen
- Mehrere hundert Seiten dokumentiertes Bewertung
- Dauer: 4–8 Wochen
- Kosten: 1.500–4.500 € je nach Objektgröße
- Einsatzzweck: Gericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Zwangsversteigerung
Faustregel: Für den Verkauf reicht eine professionelle kostenlose Bewertung durch einen Makler. Ein Vollbewertung benötigen Sie nur, wenn Sie es vor einer Behörde oder einem Gericht brauchen.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die Bewertung. Ideal wären:
- Aktueller Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)
- Flurkarte / Lageplan
- Baupläne und Grundrisse (Maßstab mindestens 1:100)
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Übersicht über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten und Jahr
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Abrechnung Hausgeld, Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Betriebskostenabrechnung
- Fotos aktueller Zustand
Fehlende Dokumente beschaffen wir auf Wunsch über unser Netzwerk in Paderborn — Bauakten-Archive, Vermessungsbüros und Notare.
Wie Erbe Immobilien den Marktwert ermittelt
Unser Verfahren für die kostenlose Bewertung läuft in vier Schritten ab:
- Terminvereinbarung innerhalb 24 Stunden. Wir kommen zu Ihnen nach Hause — in Paderborn, Bielefeld, Detmold oder in der Umgebung.
- Objektbegehung und Dokumentenprüfung. Wir sichten alle relevanten Unterlagen und besichtigen die Immobilie von außen und innen. Dauer: 60–90 Minuten.
- Marktrecherche und Berechnung. Wir werten aktuelle Vergleichstransaktionen aus unserem Datenbestand aus, berücksichtigen alle Besonderheiten und berechnen den Marktwert.
- Schriftliche Wertindikation. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden einen nachvollziehbaren Kurzbericht mit Wertansatz, Begründung und Einschätzung zur Vermarktung.
Das Ganze ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn Sie anschließend mit uns verkaufen möchten: gerne. Wenn nicht: Sie haben trotzdem einen wertvollen Überblick bekommen.
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Erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine fundierte Marktwertermittlung nach §194 BauGB — kostenlos, unverbindlich, mit Vor-Ort-Termin bei Ihnen. Für Paderborn, Bielefeld und ganz OWL.
Telefon: 05251 5449961 | E-Mail: info@erbe-immo.de
Die kostenlose Wertindikation ersetzt kein gerichtsfestes Vollbewertung. Für Verfahren vor Behörden oder Gerichten benötigen Sie eine Bewertung eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobilienexperten.





